Arbeitszeugnis

Bubble

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29 Dezember 2012
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Hallo zusammen!

Da es in unserem Unternehmen zu betriebsbedingten Kündigungen kommt und ich nicht weiß ob es mich auch erwischen wird, möchte ich mir nun ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen.

Mein Abteilungsleiter ermöglicht es mir das Zeugnis vorzuformulieren.

Es gibt zwar Generatoren, aber diese erlauben ja auch "nur" eine Benotung in den einzelnen Kategorien. Nun habe ich irgendwann mal gehört, dass ein zu gutes Zeugnis auch gerne mal negativ aufgefasst wird.

Habt ihr Ideen und Vorschläge wie bei der Benotung am besten vorgegangen werden sollte? Welche Bereiche kann man am besten wie benoten?! Welche Inhalte sollten auf jeden Fall vorhanden sein?

Vielen Dank für eure Tipps & Hinweise!

Beste Grüße
Sebastian
 
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Da die Firma meines Mannes gerade einen neuen Firmenchef bekommen hat(Informatikleiter), hat er um ein Zwischenzeugnis nachgesucht.

Wenn du einverstanden bist, frage ich ihn nach seiner Meinung dazu. Er kennt sich da wesentlich besser aus als ich.
 
Habt ihr Ideen und Vorschläge wie bei der Benotung am besten vorgegangen werden sollte? Welche Bereiche kann man am besten wie benoten?! Welche Inhalte sollten auf jeden Fall vorhanden sein?

Hallo Sebastian,

für die Benotung, von der Du sprichst, gilt eine allgemein in der
Arbeitswelt anerkannte Codierung. Sehr übersichtlich zusammengestellt
auf dieser Seite:
http://www.pr-riemann.de/zeugnis_noten.html

Je nach Deinem Arbeitsbereich ist das Anführen von messbaren
Leistungen (zB Umsatzsteigerung um xx Prozent etc.) eine gute
Empfehlung für den nächsten Arbeitgeber.

Wichtig ist es , dass eine konstante Leistung auf hohem Niveau
hervorgehoben wird (zB stets zu unserer vollsten Zufriedenheit).

Das Zeugnis sollte so wahrheitsgemäß wie möglich sein, wobei sich
Übertreibungen besonders schlecht verkaufen. Bei der Beschreibung
Deiner wesentlichen Kompetenzen und Kenntnisse kann es sehr
hilfreich sein, das ursprüngliche Stellenprofil heranzuziehen, dann
siehst Du, ob Du in Deiner Bewertung alle Punkte berücksichtigt hast.

Tätigkeiten, die selbstverständlich zur Position dazugehören, muss
man nicht separat anführen. Dazu zählt für mich beispielsweise die
"Pünktlichkeit" oder die "angemessene Kleidung", ebenso wie der
"freundliche Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten".

Ein zufriedener Arbeitgeber wird Dich höchst ungern gehen lassen,
auch wenn die Umstände ihn dazu zwingen. So sollte im
Arbeitszeugnis das Bedauern über Deinen Weggang zum Ausdruck
kommen, ebenso ein Dank für Deine geleistete Arbeit und Dein
Engagement.

Der Geheimcode betreffend die vielen möglichen Formulierungen
sind ein Thema für sich. Viele Aussagen, die auf den ersten Blick
positiv scheinen, sagen etwas Negatives aus.
zB "hat sich mit seinen Vorgesetzten immer gut verstanden" wird
höchstwahrscheinlich als "er war angepasst um jeden Preis und hatte
keine eigene Meinung" ausgelegt werden.

Diese Liste ließe sich natürlich endlos fortsetzen ;--)

Auch wenn der Anlass Deiner einer eventuellen
Bereinigung Deines Postens nicht unbedingt erfreulich ist,
so kann es dennoch nicht schaden, ein aussagekräftiges
Zwischenzeugnis zu besitzen.

LG
Lucille



 
Hallo ihr beiden!

Danke für eure Antworten :).

@Clara Clayton
Gerne, bin um jeden Tipp dankbar! Es wäre besonders interessant, da ich ebenfalls im IT-Bereich tätig bin :)

@Lucille
Vielen Dank! Eine sehr aufschlussreiche Erklärung :). Die Internetseite werde ich mir heute Abend mal genauer anschauen.

Zumindest habe ich gestern schon mal ein Beispielzeugnis über http://www.arbeitszeugnisgenerator.de/ erstellt und für mich um ein paar Aufgaben/Tätigkeiten ergänzt. Die versteckten Hinweise und Floskeln sind vermutlich auch der Grund, warum mein Chef das nicht selbst machen möchte.

Vielen Dank noch mal!!!

Beste Grüße
Sebastian
 
Hi Bubble,
... Die versteckten Hinweise und Floskeln sind vermutlich auch der Grund, warum mein Chef das nicht selbst machen möchte....
kann ich verstehen. Ist ja auch nicht so einfach.
Man sollte sich eigentlich angwöhnen nach einer gewissen Zeit nach einem Zwischenzeugnis zu fragen. Dann kann es "entspannter" formuliert werden.
Zu allen Punkten "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" ist wahrscheinlich zu übertrieben, aber je mehr "st" desto besser ist das Zeugnis. Da reicht in einem Satz vielleicht auch mal nur ein st ;-)
Lucille schrieb:
...

Wichtig ist es , dass eine konstante Leistung auf hohem Niveau
hervorgehoben wird (zB stets zu unserer vollsten Zufriedenheit).

Das Zeugnis sollte so wahrheitsgemäß wie möglich sein, wobei sich
Übertreibungen besonders schlecht verkaufen. Bei der Beschreibung
Deiner wesentlichen Kompetenzen und Kenntnisse kann es sehr
hilfreich sein, das ursprüngliche Stellenprofil heranzuziehen, dann
siehst Du, ob Du in Deiner Bewertung alle Punkte berücksichtigt hast.
Jep. Alle Punkte, die für deine Arbeit als Informatiker nicht selbstverständlich sind extra aufführen.

Lucille schrieb:
Tätigkeiten, die selbstverständlich zur Position dazugehören, muss
man nicht separat anführen. Dazu zählt für mich beispielsweise die
"Pünktlichkeit" oder die "angemessene Kleidung", ebenso wie der
"freundliche Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten".
Da ist es ja so....führst du diese Sachen auf und läßt eines von den Dingen weg, weist es darauf hin, dass es nicht erfüllt wurde.

Wenn du es fertig hast, dann lass es noch mal auf dich wirken.

Viel Erfolg.
Hortensie
 
Hallo Bubble,

ich habe mich damals (1992) bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) erkundigt ... und hatte einen netten Mitarbeiter an der Strippe, welcher mir sehr gut weitergeholfen hat mit den Angaben meiner Arbeiten und den Formulierungen.
Und danach hatte ich ein hervorragendes Zeugnis, welches mein damaliger Chef eins zu eins übernahm.

Frag dort einfach mal nach!
 
Hallo Sebastian,

mein Mann ist heute abend wieder daheim. Gerne gibt er ein paar Tipps, wenn du sie noch benötigst ,nach all den Antworten hier.:)

Vorab schon einmal: es ist durchaus üblich, dass die Leute sich ihre Zwischenzeugnisse selber erstellen. Im Falle meines Mannes war es so, dass er alle relevanten Daten an den Assistenten der Geschäftsleitung gemailt hat(Eckdaten zur Tätigkeit, besonders erworbene Kenntnisse und Zertifikate, Weiterbildungen usw.). Der Assistent hat sich dann mit ihm zusammengesetzt. Mein Mann hat mit ihm über die relevanten Floskeln und Redewendungen gesprochen und dann wurde das Zeugnis erstellt.

Der Wunsch nach einem Zwischenzeugnis(bei Wechsel des Vorgesetzten oder späterem Verlassen des Betriebes) wird in der Firma meines Mannes mit großem Ernst und sehr kenntnisreich nachverfolgt. Sie haben hauseigene Anwälte, die sich jederzeit bei Unstimmigkeiten einschalten können. Auch der Betriebsrat ist gerne bereit zu helfen.

Wie ist das bei euch? Habt ihr einen Betriebsrat? Falls nicht, hilft auch gerne die zuständige Gewerkschaft mit anwaltlichen Rat. Erkundige dich doch mal, wenn du magst. Die kennen sich sehr gut mit sowas aus.
 
Hallo Sebastian,

hier mal das Statement meines Mannes zum Thema Zwischenzeugnis:

als erstes solltest du angeben, warum du ein Zwischenzeugnis möchtest. Kurze Angabe reicht(Chefwechsel, auf eigenem Wunsch o.s.).

Die komplette IT-Erfahrung ist wichtig anzugeben. Fortbildungen(schrieb ich ja schon) sollten auch erwähnt werden.

In größeren Firmen gibt es übrigens oft sehr aktuelle Vordrucke für Zeugnisse in der Personalabteilung. Erkundige dich mal. Vielleicht ist das bei euch auch so.

Es gibt im Internet verschiedene Firmen, die für geringe Gebühren solche Zeugnisse schnell und gut erstellen. Dort arbeiten Anwälte, die sich mit der Thematik auskennen.

So, das wäre es im Wesentlichen.
 
Guten Abend und vielen Dank für eure Antworten :)

Gerade versuche ich meine Tätigkeiten aufzulisten. Weiß jemand von euch ob die Aufführung der Tätigkeiten ebenfalls schon mit Bewertung erfolgt?

Da wir im Prinzip alles machen, notfalls auch der Chefsekretärin mit dem Dreisatz in Excel helfen, gibt es sehr viele Dinge aufzuführen, wobei ich natürlich den beruflichen Bezug beibehalten möchte.

Zu den Hintergründen:
Wir hatten am Wochenende eine Sonder-Informationsveranstaltung.
Fazit: Wegen starkem Umsatzrückgang erfolgt eine Verkleinerung der Belegschaft um 121 Mitarbeiter, was in etwa 20% des Personals entspricht.

Sämtliche Maßnahmen sollen "kollektiv" durchgeführt werden. Die Stellen sollen durch Entlassung von Leiharbeitern, nicht verlängern von befristeten Verträgen, keine Übernahme der Azubis nach der Ausbildung, betriebsbedingte Kündigungen sowie Arbeitszeitverkürzung eingespart werden. Wie viele Mitarbeiter letztendlich wirklich betroffen sein werden, wird sich in den nächsten Monaten herausstellen.

Wir sind jedenfalls nur zu viert in unserer Abteilung. Nach Sozialplan und Betriebszugehörigkeit bin ich der erste der gehen müsste, was ich aber noch gar nicht konkret weiß. Da ich am Ende nicht ohne Zeugnis dort stehen möchte, was mir schon mal bei einer Aushilfsstelle passiert ist, möchte ich doch lieber etwas in der Hand haben :).

Am liebsten möchte ich dort bleiben, was mein Chef auch weiß, aber ich bin eben auch ein vorsichtiger Mensch und möchte in der Hinsicht auf Nummer sicher gehen.

So viel zu den Hintergründen.

@Clara Clayton
Einen Anwalt? Oh je ... so etwas wird hoffentlich nicht notwendig sein. Wenn ich es richtig verstanden habe sind Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichtet ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Eine einfache "Teilnahmebescheinigung" würde, zumindest rechtlich, angeblich genügen.

Beste Grüße und Danke noch mal :)
Sebastian
 
In größeren Firmen gibt es übrigens oft sehr aktuelle Vordrucke für Zeugnisse in der Personalabteilung. Erkundige dich mal. Vielleicht ist das bei euch auch so.

Es gibt im Internet verschiedene Firmen, die für geringe Gebühren solche Zeugnisse schnell und gut erstellen. Dort arbeiten Anwälte, die sich mit der Thematik auskennen.

So, das wäre es im Wesentlichen.

Unsere Perso nutzt "Haufe Arbeitszeugnisse" :-D ... dort könnte ich aber tatsächlich noch mal nachfragen. Die können dann bestimmt auch sagen, ob das mit den Formulierungen so passt.

Dankefein, auch an deinen Mann :)!
 
Hallo Sebastian,

bin nicht sicher, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist ein Zwischenzeugnis auf Verlangen auszustellen. Könnte ich mir aber schon vorstellen.

Die Anwaltsfirma im Internet arbeitet kostengünstig. Ich lasse mir gerade meine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht usw. erstellen. Ist nicht teuer.

Deine einzelnen Tätigkeiten werden lediglich aufgelistet - ohne Bewertung. Bewertet wird zum Schluß.

Noch ein Tipp meines Mannes: wer 20% Personal entlassen muß, rudert am Limit. Deshalb: Zeugnis schreiben - und wegbewerben! Deine Firma wird es aller Wahrscheinlich nach, nicht mehr sehr lange geben.

Das nur so als Hinweis...

Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut wird für dich!
 
Hallo Clara!

Es ist zum Teil richtig was dein Mann sagt. In wie weit es die Firma noch weiter geben wird, wird sich nächstes Jahr zeigen.

Allerdings wurde auch gesagt, dass dieses Jahr (und mit der aktuellen Belegschaft) wohl keine Verluste gemacht werden, was die ganze Sache ein wenig merkwürdig wirken lässt. (Proaktives Handeln?)

Im Moment weiß keiner was er davon halten soll. Das Zeugnis möchte ich auf jeden Fall haben, mit Bewerbungen warte ich aber noch ein wenig ab.

Lieben Gruß
Sebastian

P.S: Sehr gute Tipps, danke dir :)
 
für die Benotung, von der Du sprichst, gilt eine allgemein in der
Arbeitswelt anerkannte Codierung. Sehr übersichtlich zusammengestellt
auf dieser Seite:
http://www.pr-riemann.de/zeugnis_noten.html

Falls jemand mit ähnlichem Anliegen über diesen Thread stolpert: Es lohnt sich auf jeden Fall diese Seite durchzulesen. Sehr übersichtlich, trotzdem umfangreich und gut beschrieben.

Danke noch mal für den Tipp!
 
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Hallo Sebastian,

Weiß jemand von euch ob die Aufführung der Tätigkeiten ebenfalls schon mit Bewertung erfolgt?

Nein.

Da ich am Ende nicht ohne Zeugnis dort stehen möchte, was mir schon mal bei einer Aushilfsstelle passiert ist, möchte ich doch lieber etwas in der Hand haben

Du hast jederzeit das ausdrückliche Recht, ein Zwischenzeugnis
zu verlangen. Begründen musst Du diesen Wunsch nicht ... auch
der AG sollte über Deine Rechte und seine Pflichten informiert sein ;--).

Das Zwischenzeugnis lässt den Anspruch auf ein Endzeugnis
selbstverständlich unberührt.

Wenn ich es richtig verstanden habe sind Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichtet ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Eine einfache "Teilnahmebescheinigung" würde, zumindest rechtlich, angeblich genügen.

Das Gesetz sieht ein Dienstzeugnis vor, das Folgendes enthält: allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers, genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Art der Tätigkeit.
Arbeitnehmer haben jedoch keinen Anspruch auf ein Zeugnis, das Angaben über die Qualität der Leistungen enthält.

Aber in Deinem Fall gehe ich davon aus, dass Dein Zwischenzeugnis
auch weitergehende Aussagekraft haben wird.

Ich wünsche Dir baldige Klarheit über den weiteren Verlauf, die
Unsicherheiten sind ja doch recht unangenehm. Aber in Deiner
Branche sind qualifizierte Mitarbeiter nach wie vor hoch im Kurs,
Du brauchst Dir sicher keine Sorgen zu machen.

Danke noch mal für den Tipp!

Gern geschehen :--)

LG
Lucille
 
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