Eigenbedarf: Unser Vermieter verkauft die Wohnung an Privatnutzer.

Johanne

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Hallo ihr Lieben.

Ich brauche mal euren Rat.

Ich bin außer mir. Wir wohnen in dieser Wohnung noch nicht 1 Jahr. Wir haben die Wohnung mit viel Glück gefunden, 3.000 Euro Abschlag zahlen müssen um sie zu bekommen, 800 Maklerprovision. Ich habe hier so viel Arbeit und Geld investiert, weil es einfach perfekt für unsere Bedürfnisse passt und weil hier in unserer Stadt gute Wohnungen einfach kaum zu finden sind.

Unsere Vermiter haben uns mitgeteilt die Wohnung verkaufen zu wollen.

Klasse!

Sie haben uns versichert, es seien lediglich Kaiptalanleger und an unserem Mietvertrag würde sich nichts ändern.

Wir haben jedoch berechtigten Anlass daran zu zweifeln: Es handelt sich um eine große Altbauwohnung von über 200 qm.

Diese wurde aufgeteilt in unsere große Wohnung und einem 1 Zimmer Appartement nebenan. Die Vermieter besitzen somit beide Wohnungen und wollen beide verkaufen.

Die Interessenten welche sich heute das Miteobjekt anheschaut haben, haben sich dafür interessiert in wie fern man die beiden Wohnungen zusammen legen kann. Das hat uns unser Nachbar gesagt.

Das heißt, die neuen Mieteigentümer wollen die beiden Wohnungen wieder zusammen legen um hier einzuziehen.

Das bedeutet auch, sie müssen auch einen Plan haben wie sie uns kündigen können.

Es gillt ja der Grundsatz "Kauf bricht Miete nicht", es ist jedoch die Frage, in wie weit, die neuen Eigentümer dennoch Eigenbedarf anmelden könnten oder uns kündigen könnten.

Was meint ihr?

Johanne
 
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Liebe Johanne!

Wie sieht denn Euer Mietvertrag hinsichtlich Kündigungsklauseln aus? Habt Ihr eine normale Kündigungsfrist vereinbart, die von beiden Seiten aus gehen kann?

Ich weiss nun nicht, wie diese Mietverträge in Deutschland aussehen, aber gibt es die Möglichkeit, bei einem Mieterschutzverband vorzusprechen, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihr habt, falls sie Euch unter fadenscheinigen Erklärungen kündigen wollen?

Liebe Grüße
Reinfriede
 
Reinfriede, danke schon mal für deine Rückmeldung.

Der Mietertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren, weil mein Mann zum Vertragsabschluss einen befristeten Arbeitsvertrag von 2 Jahren hatte.

Wir haben jedoch eine Klausel reinschreiben lassen die lautet: "Sobald sich das Arbeitsverhältnis in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis verändert, ändert sich der Mietvertrag entsprechend."

Das Arbeitsverhältnis meines Mannes hat sich nun in ein unbefristetes verändert und er hat nun einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Entschudlige, das ist so sch.... ich bin außer mir.

Noch mal Maklerprovision, noch mal Wohnungssuche, noch mal Umzug.

Ich bin in den letzten 2 Jahren 4x umgezogen.

Ich bin fertig mit den Nerven.

Klar, einen Anwalt werden wir uns besorgen.

Aber die Kosten.

Deswegen wollte ich hier mal ein paar Eindrücke ei hohlen.

Und mich ausheulen.

Grrrr.......... Man....

Johanne
 
Hallo Johanne,

habt Ihr keine Rechtsschutz-Versicherung die so etwas abdeckt?
Erkundige Dich beim Mieterverein, was zu tun ist!
 
Hallo Johanna,
echt mist. Heul nur.
Ich sach mal im Prinzip sind Mieter in Deutschland sehr gut aufgestellt.
Wenn ich der Käufer wäre, würde ich die Wohnung nur kaufen, wenn ich auch sicher wäre, dass die Mieter rausgehen. Also scheint da was im Busch zu sein.
Vielleicht könnt ihr ja irgendwie versuchen den Vertrag zu annullieren um die Kosten zurückzubekommen, weil das ja so nicht abgemacht war.
Ich weiß jetzt nicht genau was ein Abschlag ist und wer hat den bekommen? Der Vermieter? Weißt du warum die jetzigen Vermieter verkaufen?
Rechtschutz wäre natürlich super.
Eberesche
 
Liebe Johanne,

ich würde mich auch aufregen an Deiner Stelle.
Aber - so einfach ist man als Mieter nicht kündbar.
Das müssen schon handfeste Gründe sein.

Mir ist es lediglich so bekannt (in Österreich), dass Eigenbedarf nur angemeldet werden darf, wenn der
Vermieter selbst oder ein Verwandter von ihm die Wohnung benötigt, d.h., ob wichtige persönliche oder wirtschaftliche Interessen ausschliesslich durch die Benützung der gekündigten Wohnung befriedigt werden können.

Meinst Du mit "Abschlag" eine Kaution?
Das wäre dann ja nur eine Absicherung des Vermieters für die Behebung etwaiger Mängel wenn der Mieter
auszieht. Also bestenfalls bekommt Ihr die komplette Kaution zurück.

Nimm auf alle Fälle Kontakt zum Mieterschutzverband auf, wie hier schon vorgeschlagen, am besten diese Woche noch, damit Du am Wochenende wieder ruhig schlafen kannst.

LG
Lucille
 
Hallo Johanne,

habt Ihr keine Rechtsschutz-Versicherung die so etwas abdeckt?
Erkundige Dich beim Mieterverein, was zu tun ist!

Hallo Spätzin.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich. Leider habe ich sie abgeschlossen nachdem wir die Wohnung gemietet haben. D.h. der Mietvertrag wird nicht von der Versicherung abgedeckt. Das müssen wir dann selbst übernehmen.

Vielleicht könnt ihr ja irgendwie versuchen den Vertrag zu annullieren um die Kosten zurückzubekommen, weil das ja so nicht abgemacht war.
Ich weiß jetzt nicht genau was ein Abschlag ist und wer hat den bekommen? Der Vermieter? Weißt du warum die jetzigen Vermieter verkaufen?

Hallo Ebersche.

Nein, den Vertrag kann man nicht annullieren.
Abschlag ist das was man vom Vormieter übernimmt, wir haben Küchenschränke, maßgeschneiderte Einbauschränke und für den Parkettboden einen Abschlag an den Vormieter bezahlt. Das waren seine Investitionen in der Wohnung und um diese zu bekommen mussten wir den Abschlag bezahlen. Das ist hier auf einem hart umkämpften Wohnungsmarkt so üblich.

Warum die Vermieter verkaufen (es ist ein Ehepaar), weiß ich nicht.

Mit dem Mieterverein habe ich keine guten Erfahrungen gemacht, deswegen bin ich da auch kein Mitglied mehr. Ich überlege ob ich mich da wieder anmelde. Zumindest mit dem Schriftverkehr würde ich einiges sparen, eine Prozess würde ich jedoch mit dem Mieterverein verlieren.

Mir ist es lediglich so bekannt (in Österreich), dass Eigenbedarf nur angemeldet werden darf, wenn der
Vermieter selbst oder ein Verwandter von ihm die Wohnung benötigt, d.h., ob wichtige persönliche oder wirtschaftliche Interessen ausschliesslich durch die Benützung der gekündigten Wohnung befriedigt werden können.

Hallo Lucille.

Mittlerweile habe ich erfahren, dass in unserem Bundesland der Vermieter 10 Jahre warten muss bevor er Eigenbedarf geltend machen kann. Die Frage ist die Vertragsklausel, ob wir mit einem unbefristeten Mietvertrag raus kommen. Morgen erwarte ich Rückruf von der Immobilienverwaltung, weil ich das schriftlich haben will.

Das Problem sind die Interessenten, die potenziellen neuen Eigentümer und Vermieter.
Das ist auch ein Grund meiner Aufregung.
Wir waren nur gerade zum Essen verabredet, deswegen hatte ich keine Zeit das los zu werden.
Ich hätte diese Leute beinahe hochkant rausgeschmissen.
Die haben sich weder vorgestellt, noch guten Tag gesagt, als ich der Dame die Hand geben wollte, sie ist kommentarlos an mir vorbei gegangen. Sowas habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht erlebt. Es ist ein russisches Ehepaar und sie spricht kaum Deutsch, vielleicht lag es daran.
Aber so eine arrogante Art, und eine Unhöflichkeit, in meinem eigenen Haus.
Dabei habe ich die Wohnung auf Hochglanz poliert, damit sie auch ja einen guten Eindruck haben. Und dann so ein ungehobeltes Verhalten.
Dann hat der Mann in meinem offenen Küchenregal meine alten Jungenstil Gläser beiseite geschoben um an die Wand zu klopfen.
Meinen Einbauschrank haben sie auch ohne zu fragen einfach aufgemacht um zu schauen wie es darin aussieht, der Makler sagte nur, "Ja schauen Sie, hier ist ein schöner Schuhschrank."

Sie und der Makler sind hier herumgelaufen, als seien wir ein Hotel. Der Makler sagte ohne uns zu beachten, "Schauen sie sich alles in Ruhe an, gehen sie einfach durch", ohne zu fragen. Ja geht`s noch?!

Das Beste war, der Interessent hatte dann doch noch eine Minute um uns Beachtung zu schenken. Er sagte, "Im Mietvertrag steht was wegen Ungeziefer. Haben Sie damit Probleme?" Ich will nicht angeben, nur damit kein falsches Bild entsteht. Ich habe einen sehr eleganten und penibel aufgeräumten und perfekt geführten und gut strukturierten Haushalt. Ich habe 1x die Woche eine Haushaltshilfe. Bei mir kann man vom Boden essen.

Dass ich hier Ungeziefer haben könnte, kann ich nur als Beleidigung auffassen.

Oh Gott, wenn ich nur daran denke, dass diese ungehobelten, impertinenten Menschen unsere zukünftigen Vermieter werden, wird mir schlecht.
Bitte drückt mir die Daumen, dass sie die Wohnung nicht kaufen.

Danke für eure Rückmeldungen.

Johanne
 
Ach ja, auf den Gedanken, dass man „Auf Wiedersehen“ sagt, darauf sind diese beiden Herrschaften auch nicht gekommen.
Ist das zu fassen?!
 
Mittlerweile habe ich erfahren, dass in unserem Bundesland der Vermieter 10 Jahre warten muss bevor er Eigenbedarf geltend machen kann. Die Frage ist die Vertragsklausel, ob wir mit einem unbefristeten Mietvertrag raus kommen. Morgen erwarte ich Rückruf von der Immobilienverwaltung, weil ich das schriftlich haben will.
Raus kommst du immer. Als Mieter hast du es leichter rauszukommen, als ein Vermieter einen Mieter loszuwerden.
 
Liest sich sehr arrogant und herablassend, wie diese potentiellen Käufer aufgetreten sind.
Da hätte ich auch innerlich die Stacheln aufgestellt.
Unkenntnis der deutschen Sprache sollte dennoch gewisse grundlegende Umgangsformen nicht ausschließen.
Nimm diesen Auftritt nicht persönlich, die Defizite sind da klar auf der anderen Seite.

Ich verstehe etwas aber rein sachlich nicht:
gehst Du einfach davon aus, dass die (eventuell) neuen Besitzer Eigenbedarf anmelden werden?
Wie kommst Du darauf, dass sie selbst einziehen wollen?

LG
Lucille
 
Ach ja, auf den Gedanken, dass man „Auf Wiedersehen“ sagt, darauf sind diese beiden Herrschaften auch nicht gekommen.
Ist das zu fassen?!
siehs mal positiv - vielleicht kommen sie ja nie wieder - und dann musst sie auch nimma sehen ;-)
dann hättest sie mit "auf wiedersehen" vielleicht dran erinnert, unbedingt wieder kommen zu wollen
 
Hallo Johanne,
morgen ist beim Amtsgericht sicher niemand da. Aber rufe am Montag gleich auf der "Kostenlosen Öffentlichen Rechtsberatungsstelle" auf eurem Amtsgericht an und mache einen Termin.
Diese Leute sind da wirklich auf dem Laufenden und geben gerne Auskunft, wie sowas handzuhaben ist!
 
Also ich habe schlechte Erfahrungen mit dem Mieterbund gemacht. Mittlerweile sag ich, lieber einen ordentlichen Anwalt ordentlich bezahlen, dann kommt auch was (na?) ordentliches bei rum. Mieterbund ist billig, also gibts auch nur billig. Und eh vielleicht irgendwelche Fristen verstrichen sind, weil niemand weiß was der andere grad macht, würd ich alles von Anfang an in eine Hand geben.

Ich bezweifel, dass du die Leute überhaupt reinlassen musstest. Solange du ein ungekündigtes Mietverhältnis hast, und kein Notfall vorliegt, bestimmst du selbst wen du reinlässt und zu welchen Bedingungen. Denk ich mal. Ich wäre da biestig, solange ich voll für meine Wohnung bezahle, machen hier alle nur was ich will. Besichtigungstermine nur dann wann es mir passt, und dann schön alle zusammen, Raum für Raum nacheinander, keiner flitzt alleine rum. Wer an der Einrichtung tüddelt ohne zu fragen fliegt raus, die gehört nicht mit zur Wohnung und geht somit niemanden was an.

Ich rate dir dringend zu einem guten Anwalt. Und ich wünsche dir ganz viel Glück und drück dir die Daumen! :)
 
Das Beste war, der Interessent hatte dann doch noch eine Minute um uns Beachtung zu schenken. Er sagte, "Im Mietvertrag steht was wegen Ungeziefer. Haben Sie damit Probleme?" Ich will nicht angeben, nur damit kein falsches Bild entsteht. Ich habe einen sehr eleganten und penibel aufgeräumten und perfekt geführten und gut strukturierten Haushalt. Ich habe 1x die Woche eine Haushaltshilfe. Bei mir kann man vom Boden essen.

Dass ich hier Ungeziefer haben könnte, kann ich nur als Beleidigung auffassen.

Liebe Johanne!

Spätestens hier hätte ich grinsend "Ja." gesagt.

Hätte auch gestimmt, denn dieses Verhalten erinnert mich schon ziemlich an Ungeziefer.;)

Na, und das Interesse an der Wohnung wäre für das feine Paar gestorben gewesen.

Hinter meinem Haus gibt es ein Grundstück, das ich mitbenützen darf und es auch tue. Ein paar Mal waren mögliche Käufer da, um sich das Grundstück anzusehen. Ich war sowas von freundlich, dass die Makler ganz entzückt von mir waren.

Und in meiner Freundlichkeit hab ich auch immer erwähnt, dass die Autoleichen am Nachbargrundstück, die man von dem Grundstück aus sehen kann, schon seit Jahrzehnten da sind, aber man gewöhne sich an den Anblick, ich fände das sogar irgendwie "malerisch".

Und dass es keinen Kanal auf den Grundstück gäbe, musste ich dienstbeflissen natürlich auch erzählen. Aber das wäre alles kein Problem, mit einer Senkgrube ließe sich das sicher machen.*grins*

Natürlich waren bei jedem Besichtigungstermin meine ganzen Kinder plus Freunde da, damit der neue Nachbar gleich sehen konnte, in welch himmlischer Ruhe er hier wohnen würde. Mein Hund bellte die ganze Zeit (was er sonst nie tut)....es war total idyllisch und ich war immer zuckersüß.

Ich hätte der "Dame" schon erzählt, dass Du so froh bist, dass Du den Schimmel in der Wohnung nun endlich weggebracht hattest mit teuren Chemikalien und sie jetzt eine perfekte Wohnung erwartet. Und gegen das Ungeziefer würdest Du wöchentlich was sprühen, das macht man halt so...

Aber nun eine andere Frage - vielleicht wäre das eine Option:

Wenn der Vermieter die Wohnung verkaufen möchte, warum könntet Ihr mit ihm nicht aushandeln, dass Ihr selbst die Wohnung kauft?

Oft ist der Mietzins in derselben Höhe einer Rückzahlung eines Wohnungskredites.

Liebe Grüße
Reinfriede
 
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Liebe Reinfriede,
man darf aber nicht die Wohnung schlechtmachen, in der Absicht dem Eigentümer den Verkauf zu vergrätzen. Du wirst das sicher schlau und subtil machen, aber ich wollts nur mal gesagt haben. :) Sowas kann ganz fies nach hinten losgehen.
 
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