Hallo ihr Lieben.
Ich brauche mal euren Rat.
Ich bin außer mir. Wir wohnen in dieser Wohnung noch nicht 1 Jahr. Wir haben die Wohnung mit viel Glück gefunden, 3.000 Euro Abschlag zahlen müssen um sie zu bekommen, 800 Maklerprovision. Ich habe hier so viel Arbeit und Geld investiert, weil es einfach perfekt für unsere Bedürfnisse passt und weil hier in unserer Stadt gute Wohnungen einfach kaum zu finden sind.
Unsere Vermiter haben uns mitgeteilt die Wohnung verkaufen zu wollen.
Klasse!
Sie haben uns versichert, es seien lediglich Kaiptalanleger und an unserem Mietvertrag würde sich nichts ändern.
Wir haben jedoch berechtigten Anlass daran zu zweifeln: Es handelt sich um eine große Altbauwohnung von über 200 qm.
Diese wurde aufgeteilt in unsere große Wohnung und einem 1 Zimmer Appartement nebenan. Die Vermieter besitzen somit beide Wohnungen und wollen beide verkaufen.
Die Interessenten welche sich heute das Miteobjekt anheschaut haben, haben sich dafür interessiert in wie fern man die beiden Wohnungen zusammen legen kann. Das hat uns unser Nachbar gesagt.
Das heißt, die neuen Mieteigentümer wollen die beiden Wohnungen wieder zusammen legen um hier einzuziehen.
Das bedeutet auch, sie müssen auch einen Plan haben wie sie uns kündigen können.
Es gillt ja der Grundsatz "Kauf bricht Miete nicht", es ist jedoch die Frage, in wie weit, die neuen Eigentümer dennoch Eigenbedarf anmelden könnten oder uns kündigen könnten.
Was meint ihr?
Johanne
Ich brauche mal euren Rat.
Ich bin außer mir. Wir wohnen in dieser Wohnung noch nicht 1 Jahr. Wir haben die Wohnung mit viel Glück gefunden, 3.000 Euro Abschlag zahlen müssen um sie zu bekommen, 800 Maklerprovision. Ich habe hier so viel Arbeit und Geld investiert, weil es einfach perfekt für unsere Bedürfnisse passt und weil hier in unserer Stadt gute Wohnungen einfach kaum zu finden sind.
Unsere Vermiter haben uns mitgeteilt die Wohnung verkaufen zu wollen.
Klasse!
Sie haben uns versichert, es seien lediglich Kaiptalanleger und an unserem Mietvertrag würde sich nichts ändern.
Wir haben jedoch berechtigten Anlass daran zu zweifeln: Es handelt sich um eine große Altbauwohnung von über 200 qm.
Diese wurde aufgeteilt in unsere große Wohnung und einem 1 Zimmer Appartement nebenan. Die Vermieter besitzen somit beide Wohnungen und wollen beide verkaufen.
Die Interessenten welche sich heute das Miteobjekt anheschaut haben, haben sich dafür interessiert in wie fern man die beiden Wohnungen zusammen legen kann. Das hat uns unser Nachbar gesagt.
Das heißt, die neuen Mieteigentümer wollen die beiden Wohnungen wieder zusammen legen um hier einzuziehen.
Das bedeutet auch, sie müssen auch einen Plan haben wie sie uns kündigen können.
Es gillt ja der Grundsatz "Kauf bricht Miete nicht", es ist jedoch die Frage, in wie weit, die neuen Eigentümer dennoch Eigenbedarf anmelden könnten oder uns kündigen könnten.
Was meint ihr?
Johanne