Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern, geht das?

sabine1970

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18 Oktober 2004
Beiträge
45
Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage und hoffe, das sie jemand beantworten kann und auch mag.
Nach jahrelangem Familienstress, erst zwischen meiner Mutter und mir nun zwischen meiner Mutter und meinem Bruder, ist dieser mit einigen Tausend Euro "durchgebannt". Nun hat meine Mutter Sorge, dass mein Bruder auch noch seinen Pflichtteil einfordert. Unser Vater ist vor 8 Jahren gestorben, meine Mutter besitzt ein Haus und hätte Angst dieses dann nicht mehr halten zu können. Ist ihre Sorge berechtigt? Kann mein Bruder zu Lebzeiten meiner Mutter was verlangen?
GROßES DANKE FÜR ANTWORTEN
und viele Grüße
Sabine
 
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Sag am besten mal dazu, woher Du kommst - die Rechtslage ist in Deutschland/Österreich/Schweiz teilweise sehr unterschiedlich, vielleicht findet sich jemand der sich auskennt...
 
Liebe Sabine
Es kommt auf die finanzielle Situation deines Bruders und deiner Mutter darauf an. Er kann nicht einfach den Pflichtteil einfordern. Die Mutter muss verwandtschaftliche Hilfe leisten, falls dein Bruder keine Ehefrau noch sonstige Verwandte in dieser Linie hat. Er kann aber auch nicht finanzielle Hilfe verlangen, um sich ein Haus zu bauen oder sich Luxusgüter zu leisten.
Deine Mutter kann ihm den Pflichtteil zu Lebzeiten freiwillig vermachen. Muss aber nicht. Falls jedoch das Haus mehr oder weniger Wert bekommt. Sieht die Sache nach ihrem versterben anders aus. Da ist er entweder verpflichtet einen Teil in die Erbmasse zurückzuzahlen oder er bekommt die Differenz, die ihr Vermögen höher ist.
Ich hoffe, du wirst schlau aus meinem 'Deutsch'! Ich kenne mich jedoch nicht in der österreichischen Rechtslage aus.
 
Vielen Dank

Hallo und Danke für die ersten Antworten. Das hört sich erstmal gut an. Freiwillig wird meine Mutter ihm nicht das Haus geben, das wäre dann aber eben auch freiwillig. Sie hat halt die Sorge das er sich etwas nehmen will und das Recht dann auch noch auf seiner Seite steht. Wir kommen übrigens aus Deutschland, es ginge um deutsches Recht.
Liebe Grüße und allen noch einen schönen Abend
Sabine
 
Liebe Sabine

Falls es gerichtlich geht, dann sitzt deine Mutter am längeren Hebel. Es ist IHR Vermögen. Ein solcher Streit stresst eigentlich nur. Sucht einen Vergleich auf friedlichen Wege. Dein Bruder kann auch Antrag auf Bevormundung stellen...usw. Dies zieht es lange hin und ist es nicht wert!
SAMUZ
 
Hallo Sabine,
macht euch keine Sorgen.Den Pflichtteil kann dein Bruder nur verlangen,vom Erbe deines Vaters und das auch nur ,wenn er das innerhalb 6 Wochen nach seinem Ableben beansprucht.Wenn ich das richtig verstanden habe,gehört das Haus deiner Mutter allein.Was bedeutet:Sie steht allein im Grundbuch.
In diesem Fall,kann dein Bruder machen was er will,zu Lebzeiten deiner Mutter bekommt er nichts.
Will Sie nach ihrem Ableben das dein Bruder nichts bekommt,sprich auch den Pflichtteil nicht,muss sie ihn enterben.Das geht aber nur schriftlich im Testament.
Er würde zwar trotzdem einen Pflichtteil bekommen,der fällt aber sehr gering aus und nicht in der Höhe,die das Gesetz ohne Testament vorschreibt.
Ich hoffe,das ich dir helfen konnte.
Biba Tosca
 
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AW: Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern, geht das?

Will Sie nach ihrem Ableben das dein Bruder nichts bekommt,sprich auch den Pflichtteil nicht,muss sie ihn enterben.Das geht aber nur schriftlich im Testament.
Er würde zwar trotzdem einen Pflichtteil bekommen,der fällt aber sehr gering aus und nicht in der Höhe,die das Gesetz ohne Testament vorschreibt.
Ich hoffe,das ich dir helfen konnte.
Biba Tosca

Hallo Sabine,

im Testament kann sie ihn nur ganz enterben, wenn er sich nachweislich nicht um sie gekümmert hat oder ihr etwas angetan hat. Dann ist auch der gesetzliche Pflichtteil weg.

LG
Katze
 
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