wirtschaftliche Trennung

Rummel

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22 Oktober 2010
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Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin...
Folgendes Problem:

Ich bin seit ca. 2 Jahren geschieden, meine Ex hat nach ca. 1 Jahr wieder geheiratet, wir haben 3 Kinder, wobei eines durch Ihre erneute Heirat kein Unterhaltsvorschuß bekommen würde.
Jetzt ist er (ihr Neuer), wegen einer Arbeitsstelle, in eine andere Stadt gezogen und meine Ex hat beim Jugendamt Unterhaltsvorschußleistungen wegen "Wirtschaftlicher Trennung" beantragt, die wiederum mir angelastet werden sollen.
Meine Frage:
Was heißt "Wirtschaftliche Trennung", welche Voraussetzungen sprechen dafür?

Vielen Dank im Voraus, LG Ron
 
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AW: wirtschaftliche Trennung

Moin, da du es zahlen sollst, würde ich direkt beim Jugendamt anrufen und nachfragen. Ich denke, die können es am Besten erklären. ....oder ein Anwalt.
Eberesche
 
AW: wirtschaftliche Trennung

Ich bin seit ca. 2 Jahren geschieden, meine Ex hat nach ca. 1 Jahr wieder geheiratet, wir haben 3 Kinder, wobei eines durch Ihre erneute Heirat kein Unterhaltsvorschuß bekommen würde.

Lieber Ron!

Das verstehe ich nun nicht ganz. Wieso hätte sie bei einem Kind keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss durch die Heirat? Hat der neue Mann von ihr dieses Kind adoptiert?

Lg
Reinfriede
 
AW: wirtschaftliche Trennung

Hallo Reinfriede,

das ist gesetzlich so geregel, das wenn sie wieder Verheiratet ist, keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß hat.
Wieso und warum das so ist kann ich auch nicht sagen.
Aber durch eine wirtschaftliche Trennung von ihrem Ehemann, hätte sie wieder Anspruch.
Deshalb würde ich gern wissen, was heißt "wirtschaftliche Trennung"?

Grüße Ron
 
AW: wirtschaftliche Trennung

Lieber Ron!

Das verstehe ich nun nicht ganz. Wieso hätte sie bei einem Kind keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss durch die Heirat? Hat der neue Mann von ihr dieses Kind adoptiert?

Lg
Reinfriede
Der Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt bezahlt, der Vater zahlt dann an das Jugendamt, damit das gesichert ist. Mit einem neuen Ehemann geht das Amt davon aus, dass der Unterhalt soweit gesichert ist, dass das Jugendamt nicht in Vorleistung mehr gehen muss. Also muss der Vater direkt an die Kinder, bzw. die Mutter zahlen. In diesem Fall ist das Kind wahrscheinlich über 12 Jahre und das hätte nichts mit der Heirat zu tun.
 
AW: wirtschaftliche Trennung

Der Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt bezahlt, der Vater zahlt dann an das Jugendamt, damit das gesichert ist. Mit einem neuen Ehemann geht das Amt davon aus, dass der Unterhalt soweit gesichert ist, dass das Jugendamt nicht in Vorleistung mehr gehen muss. Also muss der Vater direkt an die Kinder, bzw. die Mutter zahlen. In diesem Fall ist das Kind wahrscheinlich über 12 Jahre und das hätte nichts mit der Heirat zu tun.

Liebe Eberesche!

Das heisst, die Summe, die er zahlen muss, bleibt sowieso immer gleich, nur der Adressat ist anders?

Liebe Grüße
Reinfriede
 
AW: wirtschaftliche Trennung

Liebe Eberesche!

Das heisst, die Summe, die er zahlen muss, bleibt sowieso immer gleich, nur der Adressat ist anders?

Liebe Grüße
Reinfriede
Hallo Reinfriede,
ich glaube schon.
Manche Männer haben es ja nicht so mit dem Zahlen, da tritt dann das Jugendamt in Vorleistung. Ich denke, das ist für Alleinerziehende gedacht, die brauchen dann erst mal nicht hinter dem Geld her rennen. Vielleicht, weil sie im Hintergrund keinen haben, der das Geld vorstrecken könnte. Denn zahlen müssen sie ja, die Unterhaltspflichtigen - früher oder später.
Doch wer kann schon so lange ohne Geld und ein Dispo ist auch ganz schön teuer.
Liebe Grüße
Eberesche
 
AW: wirtschaftliche Trennung

Hallo Reinfriede,

das ist gesetzlich so geregel, das wenn sie wieder Verheiratet ist, keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß hat.
Wieso und warum das so ist kann ich auch nicht sagen.
Aber durch eine wirtschaftliche Trennung von ihrem Ehemann, hätte sie wieder Anspruch.
Deshalb würde ich gern wissen, was heißt "wirtschaftliche Trennung"?

Grüße Ron
Hi Ron!
Ist das so, wie ich erklärt habe? Zahlst du entweder an sie oder an das Jugendamt?
So wie ich verstanden habe, heißt das wirtschaftliche Trennung, wenn sich ein Paar trennt, z.B. die gemeinsamen Konten auch schon mal aufzuteilen...
damit es wirtschaftlich getrennt ist. Lebt sie denn in Scheidung? Das kann doch nicht, nur weil der Ehemann eine Arbeit in einer anderen Stadt hat...warum sollten sie denn wirtschaftlich alles trennen? Wegen der Steuer?
Warum fragst du nicht beim Jugendamt nach?
Eberesche
 
AW: wirtschaftliche Trennung

Nun, wie ich schon sagte.

Durch Ihre erneute Heihrat, verfällt ihr Anspruch auf Unterhaltsvorschuß!
Da ihr Ehemann nun aus beruflichen Gründen weggezogen ist, hat sie Unterhaltsvorschuß bein Jugendamt beantragt, wegen "wirtschaftlicher Trennung".

Meine Frage war allerdings, was "wirtschaftliche Trennung" heisst und welche Voraussetzungen dafür sprechen.

LG Ron
 
AW: wirtschaftliche Trennung

Nun, wie ich schon sagte.

Durch Ihre erneute Heihrat, verfällt ihr Anspruch auf Unterhaltsvorschuß!
Da ihr Ehemann nun aus beruflichen Gründen weggezogen ist, hat sie Unterhaltsvorschuß bein Jugendamt beantragt, wegen "wirtschaftlicher Trennung".

Meine Frage war allerdings, was "wirtschaftliche Trennung" heisst und welche Voraussetzungen dafür sprechen.

LG Ron
Was hat denn dein googeln ergeben? Was sagt das Jugendamt, was es bedeutet?
 
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hallo rummel,

wirtschaftliche trennung wirds sein, sobald ein zweiter haushalt begründet ist.

lg
abendsonne
 
AW: wirtschaftliche Trennung

.... getrennte konten werden sie ja sowieso haben, das wird auch eine voraussetzung sein, bei google war sowas ersichtlich
getrennter haushalt, getrennte konten... = getrennt lebend. auch wenn man verheiratet ist, kann man ja 'getrennt leben" und geht dann durch steuerrechtlich als alleinerzieher zum beispiel (kommt auf die meldedaten an!).

die frage bei deiner geschichte wird sein, ob die aufhebung der ehelichen gemeinschaft auch bestandteil = voraussetzung ist.... . DA würd ich mich dahinter klemmen,

nicht dass sie es in die richtung dreht, dass sie jetzt wieder ganz alleine ist mit den kindern.. - so wie getrennt lebend halt im sinne von aufhebung der ehelichen gemeinschaft.
 
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...nicht dass sie es in die richtung dreht, dass sie jetzt wieder ganz alleine ist mit den kindern.. - so wie getrennt lebend halt im sinne von aufhebung der ehelichen gemeinschaft.
Ja, das waren auch schon meine Gedanken.
Schade, das Rummel uns nicht ein klein wenig aufklärt und sich selber bemüht.
 
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