Moonrivercat
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- 13 Dezember 2004
- Beiträge
- 42
Ich hab da ein etwas schwieriges Problem. Ich erklärs erstmal und dann reden wir weiter .
Meine zweitjüngste Tochter ist geboren, während ich noch in erster Ehe verheiratet war, aber von diesem Mann schon getrennt und mit meinem späteren Ehemann lebte. Laut Gesetz gilt das Kind aber nun als Tochter des ersten Mannes. Das war bei der drittjüngsten genauso, aber dann hab ich die Ehelichkeit angefechtet und weil ich zu der Zeit getrennt lebend war, gals ich als alleinerziehend und hatte genug Unterstützung vom Jugendamt. Bei meinem anderen Kind wurde es richtig kompliziert.
Die Anfechtung soll in einem Zeitrahmen von zwei Jahren passieren. Da habe ich mich dran gehalten. Doch weil ich inzwischen dann geschieden wurde und bald wieder heiratete, änderte sich einiges und es lief nicht mehr übers Jugendamt, wie das vorige Mal. Also übergab ich die Sache einem Rechtsanwalt, im Vertrauen, daß er schon seinen Job macht. Leider war das nicht der Fall und jedesmal, wenn ich nachfragte, hat er mich vertröstet. Irgendwann wurde es mir zu bunt und ich schrieb ihn an, mit der dringenden Bitte um Erledigung der Sache. Lange kam nichts und dann antwortete er mir, daß nun die Frist verstrichen sei und ich nicht mehr anfechten kann. Genauso war das für meinen Ex-Mann. mit dem ich zu dieser Zeit nicht reden konnte. Wir zofften uns ständig an, also unterließ ich den Kontakt.
Inzwischen bin ich auch von meinem zweiten Mann geschieden und nach wie vor hätte ich gerne, daß das Kiind gesetzlich zu seinem rechtmäßigen Vater kommt. Ich versuchte es immer wieder, doch etwas zu erreichen, rannte aber gegen Wände an (die Gesetze). Dann wurde mir gesagt, daß der leibliche Vater immer noch die Möglichkeit habe, anzufechten. Der teilte mir jedoch mit, daß er gar nicht dran denkt, das zu tun (klar.. dann müßte er ja Unterhalt zahlen).
Mein erster Ex bekam eine REchnung von der Unterhaltsvorschußstelle, daß er eben für dieses Kind zu zahlen habe. Verständlicherweise war er alles andere als begeistert. Da wir inzwischen ganz normal miteinander reden können, rief er mich an und wir haben das besprochen. Ich sagte ihm, daß all meine Versuche etwas zu ändern, gescheitert sind. Daraufhin suchte er sich über einen befreundeten, aber nicht mehr aktiven Anwalt, Rechtbeihilfe. Der hat dann recherchiert und Präsedenzfälle gesucht und tatsächlich eine Möglichkeit gefunden, damit vor Gericht zu gehen. Leider wurde der Antrag in der ersten Instanz abgelegt. Dann hat mein Ex Berufung eingelegt und dafür wurde ein Termin festgelegt für den kommenden Montag.
Und ich hoffe von ganzen Herzen, daß nun alles seine Richtigkeit findet und mein Kind zumindest gesetzlich die Tochter ihres leiblichen Vaters sein kann. Moralisch gesehen hat er leider kein Interesse an den Kindern. Er ist von uns weg gegangen und tut so, als hätte das Leben mit uns nie existiert. Aber das ist eine andere Sache.
Ich möchte jetzt gerne wissen, ob hier irgendjemand von den Deutschen Usern schon mal von einem Fall in der ARt gehört hat, oder sogar das schon erlebt hat. Wenn ja, gibt es etwas, das ich tun oder sagen kann, wenn ich am Montag beim Gericht bin. Es ist so, daß die Chance eher gering ist, aber unmöglich gibts für mich nicht. Ich finde, das Gesetz macht es sich ziemlich einfach, da eine Regelung von einer Zwei-Jahresfrist festzulegen, ohne einzuräumen, daß ja Ausnahmen die Regel bestätigen.
Vielen Dank fürs zuhören.
Alles Liebe
Moonrivercat
Meine zweitjüngste Tochter ist geboren, während ich noch in erster Ehe verheiratet war, aber von diesem Mann schon getrennt und mit meinem späteren Ehemann lebte. Laut Gesetz gilt das Kind aber nun als Tochter des ersten Mannes. Das war bei der drittjüngsten genauso, aber dann hab ich die Ehelichkeit angefechtet und weil ich zu der Zeit getrennt lebend war, gals ich als alleinerziehend und hatte genug Unterstützung vom Jugendamt. Bei meinem anderen Kind wurde es richtig kompliziert.
Die Anfechtung soll in einem Zeitrahmen von zwei Jahren passieren. Da habe ich mich dran gehalten. Doch weil ich inzwischen dann geschieden wurde und bald wieder heiratete, änderte sich einiges und es lief nicht mehr übers Jugendamt, wie das vorige Mal. Also übergab ich die Sache einem Rechtsanwalt, im Vertrauen, daß er schon seinen Job macht. Leider war das nicht der Fall und jedesmal, wenn ich nachfragte, hat er mich vertröstet. Irgendwann wurde es mir zu bunt und ich schrieb ihn an, mit der dringenden Bitte um Erledigung der Sache. Lange kam nichts und dann antwortete er mir, daß nun die Frist verstrichen sei und ich nicht mehr anfechten kann. Genauso war das für meinen Ex-Mann. mit dem ich zu dieser Zeit nicht reden konnte. Wir zofften uns ständig an, also unterließ ich den Kontakt.
Inzwischen bin ich auch von meinem zweiten Mann geschieden und nach wie vor hätte ich gerne, daß das Kiind gesetzlich zu seinem rechtmäßigen Vater kommt. Ich versuchte es immer wieder, doch etwas zu erreichen, rannte aber gegen Wände an (die Gesetze). Dann wurde mir gesagt, daß der leibliche Vater immer noch die Möglichkeit habe, anzufechten. Der teilte mir jedoch mit, daß er gar nicht dran denkt, das zu tun (klar.. dann müßte er ja Unterhalt zahlen).
Mein erster Ex bekam eine REchnung von der Unterhaltsvorschußstelle, daß er eben für dieses Kind zu zahlen habe. Verständlicherweise war er alles andere als begeistert. Da wir inzwischen ganz normal miteinander reden können, rief er mich an und wir haben das besprochen. Ich sagte ihm, daß all meine Versuche etwas zu ändern, gescheitert sind. Daraufhin suchte er sich über einen befreundeten, aber nicht mehr aktiven Anwalt, Rechtbeihilfe. Der hat dann recherchiert und Präsedenzfälle gesucht und tatsächlich eine Möglichkeit gefunden, damit vor Gericht zu gehen. Leider wurde der Antrag in der ersten Instanz abgelegt. Dann hat mein Ex Berufung eingelegt und dafür wurde ein Termin festgelegt für den kommenden Montag.
Und ich hoffe von ganzen Herzen, daß nun alles seine Richtigkeit findet und mein Kind zumindest gesetzlich die Tochter ihres leiblichen Vaters sein kann. Moralisch gesehen hat er leider kein Interesse an den Kindern. Er ist von uns weg gegangen und tut so, als hätte das Leben mit uns nie existiert. Aber das ist eine andere Sache.
Ich möchte jetzt gerne wissen, ob hier irgendjemand von den Deutschen Usern schon mal von einem Fall in der ARt gehört hat, oder sogar das schon erlebt hat. Wenn ja, gibt es etwas, das ich tun oder sagen kann, wenn ich am Montag beim Gericht bin. Es ist so, daß die Chance eher gering ist, aber unmöglich gibts für mich nicht. Ich finde, das Gesetz macht es sich ziemlich einfach, da eine Regelung von einer Zwei-Jahresfrist festzulegen, ohne einzuräumen, daß ja Ausnahmen die Regel bestätigen.
Vielen Dank fürs zuhören.
Alles Liebe
Moonrivercat