Anfechtung der Ehelichkeit - Probleme und Vatersalat

Moonrivercat

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13 Dezember 2004
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Ich hab da ein etwas schwieriges Problem. Ich erklärs erstmal und dann reden wir weiter :D.

Meine zweitjüngste Tochter ist geboren, während ich noch in erster Ehe verheiratet war, aber von diesem Mann schon getrennt und mit meinem späteren Ehemann lebte. Laut Gesetz gilt das Kind aber nun als Tochter des ersten Mannes. Das war bei der drittjüngsten genauso, aber dann hab ich die Ehelichkeit angefechtet und weil ich zu der Zeit getrennt lebend war, gals ich als alleinerziehend und hatte genug Unterstützung vom Jugendamt. Bei meinem anderen Kind wurde es richtig kompliziert.

Die Anfechtung soll in einem Zeitrahmen von zwei Jahren passieren. Da habe ich mich dran gehalten. Doch weil ich inzwischen dann geschieden wurde und bald wieder heiratete, änderte sich einiges und es lief nicht mehr übers Jugendamt, wie das vorige Mal. Also übergab ich die Sache einem Rechtsanwalt, im Vertrauen, daß er schon seinen Job macht. Leider war das nicht der Fall und jedesmal, wenn ich nachfragte, hat er mich vertröstet. Irgendwann wurde es mir zu bunt und ich schrieb ihn an, mit der dringenden Bitte um Erledigung der Sache. Lange kam nichts und dann antwortete er mir, daß nun die Frist verstrichen sei und ich nicht mehr anfechten kann. Genauso war das für meinen Ex-Mann. mit dem ich zu dieser Zeit nicht reden konnte. Wir zofften uns ständig an, also unterließ ich den Kontakt.
Inzwischen bin ich auch von meinem zweiten Mann geschieden und nach wie vor hätte ich gerne, daß das Kiind gesetzlich zu seinem rechtmäßigen Vater kommt. Ich versuchte es immer wieder, doch etwas zu erreichen, rannte aber gegen Wände an (die Gesetze). Dann wurde mir gesagt, daß der leibliche Vater immer noch die Möglichkeit habe, anzufechten. Der teilte mir jedoch mit, daß er gar nicht dran denkt, das zu tun (klar.. dann müßte er ja Unterhalt zahlen).
Mein erster Ex bekam eine REchnung von der Unterhaltsvorschußstelle, daß er eben für dieses Kind zu zahlen habe. Verständlicherweise war er alles andere als begeistert. Da wir inzwischen ganz normal miteinander reden können, rief er mich an und wir haben das besprochen. Ich sagte ihm, daß all meine Versuche etwas zu ändern, gescheitert sind. Daraufhin suchte er sich über einen befreundeten, aber nicht mehr aktiven Anwalt, Rechtbeihilfe. Der hat dann recherchiert und Präsedenzfälle gesucht und tatsächlich eine Möglichkeit gefunden, damit vor Gericht zu gehen. Leider wurde der Antrag in der ersten Instanz abgelegt. Dann hat mein Ex Berufung eingelegt und dafür wurde ein Termin festgelegt für den kommenden Montag.

Und ich hoffe von ganzen Herzen, daß nun alles seine Richtigkeit findet und mein Kind zumindest gesetzlich die Tochter ihres leiblichen Vaters sein kann. Moralisch gesehen hat er leider kein Interesse an den Kindern. Er ist von uns weg gegangen und tut so, als hätte das Leben mit uns nie existiert. Aber das ist eine andere Sache.

Ich möchte jetzt gerne wissen, ob hier irgendjemand von den Deutschen Usern schon mal von einem Fall in der ARt gehört hat, oder sogar das schon erlebt hat. Wenn ja, gibt es etwas, das ich tun oder sagen kann, wenn ich am Montag beim Gericht bin. Es ist so, daß die Chance eher gering ist, aber unmöglich gibts für mich nicht. Ich finde, das Gesetz macht es sich ziemlich einfach, da eine Regelung von einer Zwei-Jahresfrist festzulegen, ohne einzuräumen, daß ja Ausnahmen die Regel bestätigen.

Vielen Dank fürs zuhören.

Alles Liebe
Moonrivercat
 
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Hallo Moonrivercat,

mit den Möglichkeiten kenn ich mich nicht so aus, ich hatte es damals gerade noch geschafft.#
Lebte von meinem Ex seiz 2001 getrennt, Scheidung lief...und lief...und lief..

2003 war ich dann von meinem jetzigen Mann schwanger und da sagte man mir auch, das lt.Gesetz, es das kind vom Ex wäre.
Da hab ich druck gemacht und erreicht, das ich im Oktober 2003 geschieden wurde und 5 Wochen später wieder geheiratet hab - im Januar 2004 wurde das Kind geboren und war sozusagen dem leiblichen Vater zugehörig.

Aber, wenn ich es nicht geschafft hätte, dann hätte mein Ex 100% sofort einen Vaterschaftstest gemacht, um zu beweisen, das es nicht sein Kind ist.

Wie ist es denn bei dir? Reicht ein Vaterschaftstest nicht aus, damit er(erster Ex) aus der Sache raus ist???

Und kann man den zweiten Ex nicht zum Vaterschaftstest zwingen:confused: , dann wäre das ja auch erledigt...

Ich wünsch euch viel Erfolg!

liebe Grüße Alex
 
Hallo Ulla,

das hast du echt gut hingekriegt. Es ist manchmal zum verzweifeln mit den Gesetzen bei uns.

Der Witz dabei ist, die könnten freilich einen Vaterschaftstest machen und alles wäre klar. Ich hab auch von Anfang an nichts verschleiert und auch bei der ersten Scheidung gesagt, daß das Kind nicht von dem zu scheidenden Ehemann ist. Es steht sogar und auch leider im Scheidungsprotokoll drin. Deswegen kann man es nicht frisieren, denn alle Beteiligten wußen von Anfang an, wie es ist. Sie reiten auf dieser Frist herum. Es geht gar nicht um das Kind selbst, sondern ob diese Frist von zwei Jahren nun gewahrt ist oder nicht.
Ich hab auch grad nochmal mit der Anwältin telefoniert (die sehr kompetent ist... falls mal jemand eine gute Anwältin in München braucht, schreibt mir ruhig) und die sagte mir, daß man noch gar nichts sagen kann, wie es ausgeht. Es bleibt einfach abzuwarten.

Also bitte ich darum, drückt mir die Daumen, gebt mir am Montag um 14.45 h eure guten Wünschen mit und dann hoffe ich, daß Recht wird, was REcht ist.

Ich geb dann Bescheid, wie es war. Wenn da nichts weitergeht, schreib ich an diese Fernsehjohnny's.. diese TV-Richter. Irgendwer in diesem Land weiß doch hoffentlich eine Lösung.

Alles Liebe
Moonrivercat
 
Daumendrücken ist garantiert !!!

Ich weiß, wie das ist...
Jeder weiß, was wirklich läuft und man kann nichts dagegen tun.

Ich hab beidem ganzen Scheidungs-und Umterhalstprozess nur mitgekriegt, das es so läuft:
Nicht ehrlich kommt weiter, sondern frech kommt weiter...

liebe Grüße Alex
 
Hallo Moonrivercat,

lass Dir bei der kostenlosen Rechtsberatungsstelle auf dem Amtsgericht nen Termin geben.
In Deinem Fall kannst Du doch den Rechtsanwalt belangen, der Deine Sache soooooooooo lange hinausgezögert hat. Du hast doch den Schriftwechsel bestimmt aufgehoben.

Wir hatten auch gegen eine RA geklagt und bekamen vor Gericht Recht.

Aber das ist immer o eine Sache, bei Gericht bekommst Du zwar immer ein Urteil, aber nicht immer Recht!!!
 
Vielen Dank fürs Daumendrücken :) . Bis jetzt ist die Sache ganz gut im Rollen.

Also in der ersten Instanz wurde die Klage abgelehnt, weil der Richter meinte, die Frist von zwei Jahren zur Anfechtung sei verstrichen und niemand hat was getan, also war das für ihn gebongt.
Nun kam das heute in zweiter Instanz vor den Kadi und da lief das schon besser. Ich war eh schon optimistisch als der Antrag für Prozeßkostenbeihilfe angenommen wurde und dann auch noch der Termin kam. Ich sah das als gutes Zeichen. Die hätten genauso gut von vorherein ablehnen können. Aber Berufun war angenommen und ich war heute bei der Verhandlung.
Mein Ex und ich durften zu der Sache schön senfen. Er wurde gefragt, wieso er nicht schon damals angefechtet hat, als die Scheidung war (vor 9 Jahren). Da ich aber damals angab, daß ich das Verfahren bereits beantragt hatte, verließ er sich darauf, daß das schon laufen würde. So war es auch im Scheidungsprotokoll aufgenommen. Wir haben dann heute beide erklärt, daß wir zu der Zeit gar nicht miteinander geredet haben, weil wir uns ständig angegangen sind und nichts vernünftiges dabei raus kam. Richtig reden tun wir tatsächlich erst wieder seit ca. 1,5 Jahren.
Nun die Richter haben das dann so akzeptiert und befunden, daß das mit dieser Frist in dem Fall etwas schwierig ist. Wir haben beide (mein Ex und ich) auch nochmal erklärt, daß mein Kind auf keinen Fall von ihm ist. Jetzt bekamen wir einen neuen Termin für den 30. Januar, wo dann alles wohl zu seiner Richtigkeit findet.

Es ist doch gut, wenn man gute Anwälte hat und in einer Sache mal ausnahmsweise das selbe Ziel hat :D.

Alles Liebe
Moonrivercat
 
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Na dann , nochmals Daumendrücken für den 30.!!!

liebe Grüße Alex

Du berichtest doch dann???
Und was wird dann mit dem leiblichen Vater - Vaterschaftstest - Zwang???

:liebe1:
 
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