Enterben zu Gunsten Zeugen Jehovas?

sabine1970

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18 Oktober 2004
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Hallo zusammen!
Seit Wochen überlege ich, ob ich als Tochter einer lebenden Mutter überhaupt das Recht habe mich mit meinem Erbe zu befassen. Ich weiß es nicht, aber nun will ich es tun, vielleicht wegen meiner Kinder:
1989 verfassten meine Eltern gemeinsam ein sog. Berliner Testament.(Nach dem Tod des Letztverstorbenen sollen mein Bruder und ich Erbe sein.)
1997 starb mein Vater, meine Mutter beantragte den Schein als Alleinerbe, was mein Bruder und ich selbstverständlich zuließen.
Im Jahre 2000 erklärte meine Mutter meinen Mann zur Unperson, woraufhin unser Kontakt abbrach.
Sie überschrieb meinem Bruder in Jahre 2002 das Haus, behielt aber das Wohnrecht auf Lebenszeit.
Im Jahre 2004 wurde auch die Lebensgefährtin meines Bruders zur Unperson erklärt und meine Mutter forderte das Haus zurück. Es wurde wieder auf unsere Mutter überschrieben was eine 5stellige Steuerzahlung mit sich zog.
Da unsere Mutter seit wenigen Jahren Mitglied der Zeugen Jehovas ist und wir beide nicht den Anforderungen unserer Mutter entsprechen taucht bei uns der Verdacht auf, das sie das Haus den Zeugen Jehovas vermacht. Dazu ist zu sagen, dass unser Vater Alleinverdiener war und ER uns niemals enterbt hätte. Es würde mir vor allem um seinen Erbteil leid tun.
Was macht man aus dieser Situation?
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank schon mal
Sabine
 
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AW: Enterben zu Gunsten Zeugen Jehovas?

Hallo Sabine,

zum besseren Verständnis - was ist, juristisch, eine "Unperson"?

LG
Karin
 
AW: Enterben zu Gunsten Zeugen Jehovas?

Hallo Karin, hm...eine Unperson ist jemand über den nicht mehr gesprochen wird weil er es nicht wert ist, weil er keine Wichtigkeit mehr haben soll. Ist der gleiche Mist wie "Du bist nicht mehr mein Sohn, meine Tochter (weil Du Dich so schlecht verhalten hast, dass ich Dich nicht mehr als mein Fleisch und Blut betrachten kann".
Ist jedenfalls negativ / abwertend gemeint.
Grüße zurück
Sabine
 
AW: Enterben zu Gunsten Zeugen Jehovas?

Liebe Sabine,

wenn du diese Situation klären möchtest, dann wird dir nichts anderes übrig bleiben, als zu einem Rechtsanwalt, bzw. Rechtsberater zu gehen, der dich genau über die gesetzliche Situation in diesem Sachverhalt aufklären kann.

Prinzipiell bin ich der Meinung, das jedem auch bei Enterbung ein sogenannter Pflichtanteil zusteht. Aber wie gesagt, ein Rechtsanwalt wird dir da genauere Auskünfte geben können.

Aber was dich wahrscheinlich genauso belasten wird, ist wohl die Frage wie geht man "menschlich" mit so einer Situation um. Ich denke mal, bei euch in der Familie sind so viele Probleme, die nicht nur auf eure Partner und das Verhältnis eurer Mutter zu euren Partnern zurückzuführen sind, oder?

Kläre doch mal für dich die Frage ab, ob du deiner Mutter lieber aus dem Weg gehen möchtest, oder ob du versuchen möchtest, einen neuen Kontakt aufzubauen.

Mir scheint, dass da so viele Dinge im Argen liegen, dass wenn es um einen Neuanfang gehen sollte, dass es vielleicht ratsam wäre, sich von Außen Unterstützung zu holen, sei es therapeutisch oder sei es Coaching - oder über eine sonstige Schlichtstelle.

Alles Gute.
 
AW: Enterben zu Gunsten Zeugen Jehovas?

Liebe Sabine,

in Österreich ist die Gesetzeslage so:

Enterben geht, anfechten ebenso.
Enterben heißt nichts anderes, als dass du nur den Mindestpflichtteil bekommst. Außer du hast dich geweigert, dich im Bedarfsfall um deine Mutter zu kümmern und sie grob vernachlässigt; und es wird von deiner Mutter im Testament als Grund für die Enterbung angegeben. Ist wohl bei dir nicht so.

Du kannst gegen die Zeugen Jehovas, wenn deine Mutter stirbt und ihnen alles vererbt, rechliche Schritte setzen. Du mußt deinen Pflichtteil bekommen. Die Frage ist nur der Nachweis ihres Vermögens. Da schließe ich mich dem Rat meiner Vorschreiberin an: Rechtsanwalt - und das beizeiten, nicht erst im Todesfall, nämlich zwecks Beweissicherung.

Liebe Grüße
Katze
 
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AW: Enterben zu Gunsten Zeugen Jehovas?

Wie schon oben erwähnt, ist es in Ö so, dass es nicht geht familiäre Personen komplett zu enterben, man bekommt noch einen gewissen prozentsatz, aber es wäre wirklich ratsam mit einen Rechtsanwalt darüber zu reden!
 
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