AW: "fremdgehen" strafbar??
Hallo markhopus.
Zunächst handelt es sich hier nicht um eine "strafbare" Handlung, sondern um einen möglichen zivilrechtlichen Anspruch aus einem schuldrechtlichen Vertrag.
Die Frage ist, ob zwischen dir und deiner Freundin ein Vertrag zustande gekommen ist.
Im deutschen Zivil- und Schuldrecht gilt die Privatautonomie, also die Vertragsfreiheit über Form und Inhalt eines Vertrages, welche auch bereits in Art. 2 Abs. 1 GG verankert ist. Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet dem Einzelnen das Recht, Verträge grundsätzlich so abzuschließen, wie er es wünscht. BVerfGE 95, 267 (304).
Wir haben also die Freiheit darüber zu entscheiden, mit welcher Person, mit welchem Inhalt und über welche Form wir einen Vertrag abschließen.
Zur Form gilt, dass Verträge auch mündlich zustanden kommen, zB Kaufverträge durch Angebot und Annahme, wenn ich zum Bäcker gehe habe ich einen Kaufvertrag abgeschlossen. Wenn ich mündlich mit dem Vermieter ein Mietverhältnis vereinbare und ich noch keinen schriftlichen Mietvertrag habe, aber er mir die Wohnung schon übergeben hat, ich die Miete bezahlt habe, haben wir beide einen Vertrag und diesen auch ohne die schriftliche Form erfüllt.
Die schriftliche Form hat in deinem Fall nur etwas damit zu tun, ob du diesen Anspruch beweisen kannst.
Es gibt auch Einschränkungen der Vertragsfreiheit, zB Pfandrechte, Hypothek, Grundschuld etc.
Hier wurde Sittenwidrigkeit genannt, das würde den Vertrag nichtig machen.
Sittenwidrigkeit bedeutet ein Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Dabei ist besonders die Wertordnung des Grundgesetzes zu berücksichtigen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit :
"Der rechtliche Bezug der Sittenwidrigkeit auf Rechtsgeschäfte ist dabei vom generellen Begriff der Sittlichkeit zu trennen. Der Begriff der Sittenwidrigkeit hat nicht in erster Linie einen moralischen Inhalt und damit auch nicht die gesellschaftliche Dimension von Sittlichkeit. Ein möglicherweise unsittliches Rechtsgeschäft ist nicht notwendig sittenwidrig im rechtlichen Sinn."
Man bedenke auch, dass zB Prostitution nach dem Prostitutionsgesetz nicht mehr sittenwidrig ist
Ich kann dir das nicht mit Sicherheit beantworten weil ich keine Rechtsanwältin bin.
Aber es spricht meiner Meinung nach vieles dafür, dass im Rahmen der Privatautonomie und Vertragsfreiheit ein wirksamer Vertrag zustande gekommen sein könnte.
Doch am besten ist hier der Rat eines Rechtsanwaltes.
Wie du diesen Anspruch aus dem möglichen Vertrag geltend machen könntest, ist eine Frage der Beweisbarkeit. Dafür musst du nicht zum Anwalt gehen, dass kann ich dir auch so sagen, dass du da unter den gegebenen Umständen keine Chance hast.
Ich gebe dir dazu mal einen Tipp.
Mein Mann hat einem sogenannten Freund insgesamt 1.500 Euro geliehen.
Als er nach Jahren keine Anstalten machte etwas zurück zu bezahlen obwohl er 100.000 Euro im Jahr bei einem großen deutschen Flugzeugbauer als Unternehmensberater verdient, hat mein Mann ihm eine Mail geschrieben und ihm schriftlich angeboten, dass er doch bitte die 1.500 Euro die er ihm geliehen hat in Raten zurück zahlen soll und dass er jetzt Geld brauche und daran denken solle, dass er ihm damals mit den 1.500 Euro auch schon mal aus der Patsche geholfen habe.
Der Freund hat ihm geantwortet, dass er sich zwar dafür bedanke, dass mein Mann ihm damals geholfen habe mit den 1.500 Euro, wegen Steuernachzahlungen habe er jetzt jedoch kein Geld zur Verfügung.
Tja, dumm gelaufen; somit hatte mein Mann ein schriftliches Schuldeingeständnis und konnte problemlos sofort Zwangsvollstrecken.
Überleg dir eine geschickte Mail an deine Exfreundin, wo du sie schriftlich fragst, ob sie sich an eurer Vereinbarung erinnern würde. Frag sie das in einem Nebensatz so ganz beiläufig.
"Ach übrigens, weißt du noch wie wir vereinbart haben, dass wenn du mit dem Mann rummachst, du 1.000 Euro an mich zahlen musst? Was würdest du sagen, wenn ich verlangen würde, dass du unsere Vereinbarung einhältst?"
Versuch sie schriftlich dazu zu bringen, dass sie diese Vereinbarung eingesteht.
Dann kannst du immer noch überlegen was du damit machst.
Das war die rechtliche Seite.
Auf der menschlichen Ebene würde ich sagen, ja, sie müsste sich an der Vereinbarung halten, da ihr diese Vereinbarung anscheinend ernsthaft getroffen habt.
So weit meine persönliche Meinung.