"fremdgehen" strafbar??

markhoppus

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hallo zusammen,
nachfolgend spreche ich ein ungewöhnliches thema an, was mich jedoch interessehalber längere zeit verfolgt:
vor ca. 2 monaten hab ich mich von meiner freundin getrennt, weil sie mit nem anderen kerl rumgemacht hat. jedoch haben wir uns nach unserer trennung mehrere wochen so verhalten, wie als wir noch zusammen waren.
eines abends hat sie mir gesagt, sie wolle wieder mit diesem kerl weggehen, jedoch mir gleichzeitig versprochen nicht mit ihm rumzumachen. am gleichen abend hab ich sie noch getroffen und sie hat mir abermals versichert nicht mit ihm rumzumachen. ich habe ihr vertraut und mit ihr vor ort spaßeshalber eine art vertrag geschlossen, der folgendes beinhaltet:
im falle dass sie mit ihm am gleichen abend noch rummacht, muss sie mir 1000€ zahlen...wir haben uns sogar die hand darauf gegeben.
wie sich später herausstellte hat sie ihn in der tat trotz "vertrag" geküsst.

jetzt meine frage: habe ich einen anspruch auf 1000€??

wäre cool wenn mir jemande helfen könnte^^
 
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AW: "fremdgehen" strafbar??

Geh zu einem Anwalt! Wenn du bald 1.000 € hast dann kannst du dir ja auch das läppsche Anwaltshonorar von 150 € pro Stunde leisten, oder?
 
AW: "fremdgehen" strafbar??

das ist aber nicht dein ernst, oder?? nunja, wenn du den vertrag bei einem anwalt hättest aufsetzen lassen und viell. auch noch notariell beglaubigen hättest lassen und dann vor ort auch noch zeugen gefunden hättest, die dies bestätigt hätten, dann vielleicht hättest du anrecht auf dein aeld.

klingt aber schon etwas eigenartig und verrückt.
 
AW: "fremdgehen" strafbar??

Das ist ein Fake, oder? :clown:

Mark, falls es kein Fake ist: Klar hast Du Anspruch auf die tausend Euro. Zeig ihr aber nie diesen Thread, sonst könnte sie Dich klagen wegen seelischer Grausamkeit, dann sind Deine 1000 Euro gleich wieder weg.:ironie:
 
AW: "fremdgehen" strafbar??

ne das was vorgefallen ist ist schon ernst, mich interessiert es ja auch nur ob es möglich wäre, rein theoretisch.
wirklich machen würde ich es natürlich nicht.
 
AW: "fremdgehen" strafbar??

ne das was vorgefallen ist ist schon ernst, mich interessiert es ja auch nur ob es möglich wäre, rein theoretisch.
wirklich machen würde ich es natürlich nicht.

Ok, wenn Dich die rechtliche Seite interessiert: Nein.

Eine Abmachung ohne Zeugen, nix Schriftliches gilt genau Null. Da stünde Aussage gegen Aussage.

Wenn Dich die menschliche Seite interessiert: Ist nicht schön, was da gelaufen ist. Am besten damit anfreunden, dass auch andere Mütter nette Töchter haben.;-)

Liebe Grüße
Reinfriede
 
AW: "fremdgehen" strafbar??

Selbst mit Zeugen und notariell beglaubigtem Vertrag bezweifel ich, dass es da eine rechtliche Grundlage gibt.
 
AW: "fremdgehen" strafbar??

..wat denn, wat denn, gilt heute ein Wort mit Handschlag nix mehr :rolleyes:
 
AW: "fremdgehen" strafbar??

...hach früher *seufz*, das waren noch Zeiten....

Das war gar net sooo viel früher*lach
ist ja grad mal gut 3 Jahre aus!

Es ist aber echt so, das der mündliche Vertrag gilt, wenn Zeugen anwesend sand....

ob das bei sogenannten Wetten auch gilt...ich weiß es net, kann es mir aber sehr gut vorstellen :confused:

Grundsätzlich denke ich, müssen es beide Parteien wissen, wie sie nun weiter vorgehen, eine Beziehung auf diesem Fundament aufzubauen, finde ich net gerade ratsam*schmunzel
Aber jeder so, wie er meint :clown:
 
AW: "fremdgehen" strafbar??

Wettschulden sind Ehrenschulden...:nudelwalk und nicht einklagbar.
Außerdem darf doch nur staatlich erlaubt gewettet werden - oder?
Also, ich verklage euch wegen sittenwidrigen Verhaltens.....
Öhm - so oder so:escape:
 
AW: "fremdgehen" strafbar??

Hallo markhopus.

Zunächst handelt es sich hier nicht um eine "strafbare" Handlung, sondern um einen möglichen zivilrechtlichen Anspruch aus einem schuldrechtlichen Vertrag.

Die Frage ist, ob zwischen dir und deiner Freundin ein Vertrag zustande gekommen ist.

Im deutschen Zivil- und Schuldrecht gilt die Privatautonomie, also die Vertragsfreiheit über Form und Inhalt eines Vertrages, welche auch bereits in Art. 2 Abs. 1 GG verankert ist. Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet dem Einzelnen das Recht, Verträge grundsätzlich so abzuschließen, wie er es wünscht. BVerfGE 95, 267 (304).

Wir haben also die Freiheit darüber zu entscheiden, mit welcher Person, mit welchem Inhalt und über welche Form wir einen Vertrag abschließen.

Zur Form gilt, dass Verträge auch mündlich zustanden kommen, zB Kaufverträge durch Angebot und Annahme, wenn ich zum Bäcker gehe habe ich einen Kaufvertrag abgeschlossen. Wenn ich mündlich mit dem Vermieter ein Mietverhältnis vereinbare und ich noch keinen schriftlichen Mietvertrag habe, aber er mir die Wohnung schon übergeben hat, ich die Miete bezahlt habe, haben wir beide einen Vertrag und diesen auch ohne die schriftliche Form erfüllt.

Die schriftliche Form hat in deinem Fall nur etwas damit zu tun, ob du diesen Anspruch beweisen kannst.

Es gibt auch Einschränkungen der Vertragsfreiheit, zB Pfandrechte, Hypothek, Grundschuld etc.

Hier wurde Sittenwidrigkeit genannt, das würde den Vertrag nichtig machen.

Sittenwidrigkeit bedeutet ein Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Dabei ist besonders die Wertordnung des Grundgesetzes zu berücksichtigen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit :

"Der rechtliche Bezug der Sittenwidrigkeit auf Rechtsgeschäfte ist dabei vom generellen Begriff der Sittlichkeit zu trennen. Der Begriff der Sittenwidrigkeit hat nicht in erster Linie einen moralischen Inhalt und damit auch nicht die gesellschaftliche Dimension von Sittlichkeit. Ein möglicherweise unsittliches Rechtsgeschäft ist nicht notwendig sittenwidrig im rechtlichen Sinn."

Man bedenke auch, dass zB Prostitution nach dem Prostitutionsgesetz nicht mehr sittenwidrig ist


Ich kann dir das nicht mit Sicherheit beantworten weil ich keine Rechtsanwältin bin.

Aber es spricht meiner Meinung nach vieles dafür, dass im Rahmen der Privatautonomie und Vertragsfreiheit ein wirksamer Vertrag zustande gekommen sein könnte.

Doch am besten ist hier der Rat eines Rechtsanwaltes.

Wie du diesen Anspruch aus dem möglichen Vertrag geltend machen könntest, ist eine Frage der Beweisbarkeit. Dafür musst du nicht zum Anwalt gehen, dass kann ich dir auch so sagen, dass du da unter den gegebenen Umständen keine Chance hast.

Ich gebe dir dazu mal einen Tipp.

Mein Mann hat einem sogenannten Freund insgesamt 1.500 Euro geliehen.
Als er nach Jahren keine Anstalten machte etwas zurück zu bezahlen obwohl er 100.000 Euro im Jahr bei einem großen deutschen Flugzeugbauer als Unternehmensberater verdient, hat mein Mann ihm eine Mail geschrieben und ihm schriftlich angeboten, dass er doch bitte die 1.500 Euro die er ihm geliehen hat in Raten zurück zahlen soll und dass er jetzt Geld brauche und daran denken solle, dass er ihm damals mit den 1.500 Euro auch schon mal aus der Patsche geholfen habe.

Der Freund hat ihm geantwortet, dass er sich zwar dafür bedanke, dass mein Mann ihm damals geholfen habe mit den 1.500 Euro, wegen Steuernachzahlungen habe er jetzt jedoch kein Geld zur Verfügung.

Tja, dumm gelaufen; somit hatte mein Mann ein schriftliches Schuldeingeständnis und konnte problemlos sofort Zwangsvollstrecken.

Überleg dir eine geschickte Mail an deine Exfreundin, wo du sie schriftlich fragst, ob sie sich an eurer Vereinbarung erinnern würde. Frag sie das in einem Nebensatz so ganz beiläufig.

"Ach übrigens, weißt du noch wie wir vereinbart haben, dass wenn du mit dem Mann rummachst, du 1.000 Euro an mich zahlen musst? Was würdest du sagen, wenn ich verlangen würde, dass du unsere Vereinbarung einhältst?"

Versuch sie schriftlich dazu zu bringen, dass sie diese Vereinbarung eingesteht.

Dann kannst du immer noch überlegen was du damit machst.
Das war die rechtliche Seite.
Auf der menschlichen Ebene würde ich sagen, ja, sie müsste sich an der Vereinbarung halten, da ihr diese Vereinbarung anscheinend ernsthaft getroffen habt.

So weit meine persönliche Meinung.
 
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