AW: .... das Leben an mir vorbei???
Reinfriede
[....] da gehts ..... ums Kind.
Ja. Das steht außer Frage.
Reinfriede
Einem Kind zuzumuten, zum Elternteil zu kommen, der in absehbarer Zeit sterben wird - und es damit wieder zu entwurzeln, finde ich fatal.
Das sehe ich etwas anders.
Diesem Kind, das, laut Abendsonne, eine emotional starke Bindung an den Vater hat, würde es wohl nicht gut damit gehen, wenn es diesen im Stich ließe. Eben aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes. Selbst wenn Kinder die rein medizinische Seite nicht verstehen und in aller Konsequenz durchdenken können (wollen), so haben sie ein sehr feines Gespür für die Befindlichkeit des betroffenen Elternteils.
Sollte die Tochter gegen ihren Willen nicht bei ihrem Vater bleiben dürfen, so könnte ich mir vorstellen, dass sich dies in Schuldgefühlen, auch im späteren Leben, niederschlagen würde. Diese Belastung würde ich auch keinem Kind wünschen. Der Loyalitätskonflikt bei einer Trennung ist meist sowieso immer da.
Dem Verbleib beim Vater darf allerdings nur zugestimmt werden, wenn er nachweislich abstinent lebt. Ich weiß nicht, ob das Jugendamt zB hier als kontrollierende Instanz in Frage käme. Da habe ich wirklich keine Ahnung.
Wichtig ist nicht nur, bei wem das Mädel lebt, sondern dass es sich in dem Wissen aufgehoben fühlt, dass weiterhin
beide Elternteile für es da sind. Kinderfreundliches und ausführbares Umgangsrecht, usw.
Liebe Abendsonne,
ich weiß sehr wohl, wie weh das tut.
Deine Tochter liebt Dich weiterhin und trotz allem, da kannst Du sicher sein.
Es ist auch nichts in Stein gemeißelt.
Unabhängig von den Tatsachen und Inhalten könnte ich mir denken, dass sie in ihrem Vater den Schwächeren sieht. Und Kinder haben meist so ein inneres Verantwortungsgefühl, dass sie etwas ausgleichen wollen. Es ist (so glaube ich) keine Entscheidung gegen Dich, sondern eine Entscheidung für das in ihren Augen schwächere Elternteil.
Aber, wie schon gesagt, muss Dein Mann zum Wohle des Kindes einen einwandfreien und verantwortlichen Lebensstil führen und nachweisen können, um seiner Verpflichtung nachzukommen.
Lieben Gruß,
Lucille