Kindesunterhalt

AW: Kindesunterhalt

Hi Niki,
das verstehe ich nicht ganz, wenn er nicht zahlt und das Kind unter 18 ist, kannst du doch zum Jugendamt gehen. Das hat doch nichts damit zu tun, dass du wieder verheiratet bist. Es sei denn, du hast so viel Geld, welches angerechnet wird. Das Jugendamt fordert dann doch von beiden Elternteilen die Einkommensverhältnisse darzulegen... oder bin ich verkehrt?
europe schrieb:
Der Vater hat nun wieder einen Arbeitsplatz, was mich natürlich freut.Für die Rückstände zahlt er ganz, ganz kleine Raten.
Inzwischen wohnt er mit seiner Lebensgefährtin auch zusammen.
Der Selbstbehalt wurde aber NICHT herab gesetzt. Das kann ich nur beim Gericht beantragen. Er fährt nun LKW, und bekommt zusätzlich auch noch gut Spesen. Mich ärgert das wahnsinnig.
Bei einem Nettoeinkommen von ca 1300,00 + ca 300,00 Spesen kann er nicht den vollen Unterhalt zahlen???????...
Wieso bist du so genau informiert?
europe schrieb:
Unterhalt, wenn er gezahlt wird, kommt Wochen später.
Das JA meinte, ich soll doch froh sein, wenn er überhaupt zahlt.
Der Unterhalt ist doch über das Gericht geregelt, da hat man doch einen Titel. Wenn er nicht pünktlich zahlt, kannst du doch vollstrecken. Das Jugendamt bei euch regt mich jetzt schon auf. Drohe ihm doch damit, dass du wieder pfänden lässt, wenn das Geld nicht pünktlich kommt, meist wirkt das. Er hat ja einen neuen Arbeitgeber, da kommt das nicht so gut. Einen Versuch wäre es doch wert.
europe schrieb:
Und wenn ich jetzt wieder Gericht und einen Rechtsanwalt beauftrage kommen ja auch wahnsinnige Kosten auf mich zu.
Bekommst du keine Beihilfe zu den Gerichtskosten?
Eberesche
 
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AW: Kindesunterhalt

Hallo Eberesche,

ich hab es mir auch nicht so kompliziert vorgestellt.

Also das Jugendamt zahlt UVG. Längstens aber 72 Monate.
Noch am Tag meiner Hochzeit wurde diese Leistung eingestellt. So ist das hier leider.

Das mit der Pfändung ist so eine Sache.
Einerseits habe ich auf das Gespräch mit dem Kindesvater gehofft. Ich wollte nich gleich scharf scheissen, weil er durch eine Pfändung ja auch seinen Job wieder verlieren kann.
Leider nutzt er meine Gutmütigkeit aus.
man kann immer nur eins....entweder Beistand vom Jugendamt oder ich beauftrage einen Rechtsanwalt.
Ich (bzw. mein Sohn) habe einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Aber trotzdem kommen Kosten auf mich zu. Der Rechtsanwalt erhält eine Pauschale von immerhin 10 Euro.
Zum Gericht etc musste ich dann aber doch allein gehen.
Der Rechtsanwalt hat mir nur die Möglichkeiten erklärt, handeln musste dann ich.
Beim Gericht musste ich den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung der Pfändung beauftragen. Das kostet ca 40 Euro.
Diese Kosten bleiben erst mal an mir hängen, ich kann sie dann später zivilrehtlich einklagen.
Deswegen habe ich mich damals dann für den Beistand entschieden.
Der Kindesvater ist ja nicht blöd.
Damals habe ich Konto und Lohn pfänden lassen.
Da liess er dann einfach seinen Lohn auf ein anderes Konto überweisen.
Und als er den Arbeitsplatz wechselte, und dies natürlich nicht angab, musste ich erneut eine Pfändung beantragen.

Aus diesen Gründen habe ich ja damals einen Beistand beantragt.

Das Jugendamt ist aber auch mächtig überfordert.
Auf einen Bearbeiter kommen ca 200 Fälle.
Natürlich muss man sich weiterhin intensiv darum kümmern.


Das er nun mit seiner Lebensgefährtin zusammen wohnt kam nur durch Zufall raus.
Nach Jahren kam mal wieder Post für ihn zu mir. Ich habe ihm dies nachsenden wollen. Doe Post kam aber mit dem Vermek "Verzogen" an mich zurück.
Ich rief also beim Jugendamt an um meinen Verdacht mitzuteilen. Die haben sich dann die Akte geholt, und festgestellt, dass auf dem Briefkopf dann auch tatsächlich eine andere Anschrift stand.

Na ja, das sieht alles nach einer Neverending Story aus.

Liebe Grüße
Nicki
 
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