abendsonne
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es hört sich krass nach berechnung an: aber - ich hab mir da meine gedanken gemacht:::Liebe @abendsonne,
Du hast Dich ja eigentlich schon entschieden, dass Du nichts ändern willst. Du lässt Dich nicht scheiden, damit Du den Anspruch auf die Witwenpension nicht verwirkst.
wie immer ganz einfach dargelegt:
eine frau, die ein leben verbringt mit einem gütigen, liebevollen, rechtschaffenden, einfach GUTEN mann, wird - wenn sie diesen mann einmal verliert, - zumindest den trost der witwenpension haben. sie hatte VORHER ein gutes leben und muss dann schauen, wie sie NACHHER zurecht kommt. da hilft das zusatz-geld dann schon mal, , damit sie ihre kinder auf ein gutes essen einladen kann ,sich selbst eine kleine 3-tagesfahrt finanzieren kann, einfach in die ablenkung gehen kann.
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nun, eine frau, die sich ganz schön was mitgemacht hat mit so " einem "anderen" mann
ist schon gestraft genug, ihr leben so unglücklich serviert bekommen zu haben. da red ich jetzt wieder von "fremdeinwirkung" - man sucht sich "sowas " ja nicht aus, allenfalls für eine lernerfahrung.
wenn einer fremdgeht, veruntreut, säuft, schläft etc.etc. hat das mitunter was mit der FRAU zu tun, weil sie jahrelang viel zu gut war, aber im grunde kann die frau meist nix dafür.
eine frau, die vielleicht nicht selber verdient hat, hat dann einen unterhaltsanspruch nach scheidung und somit witwenpension, eine frau, die ARBEITET hat nichts??? das kanns nicht sein!!!!!!!!